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Die 10 häufigsten Fehler beim Schenken – und wie Sie sie vermeiden

André Bischoff
5 min Lesezeit
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Schenken klingt einfach: Geld überweisen, Immobilie übertragen, fertig. In der Praxis passieren dabei jedoch teure Fehler, die schnell zu unnötiger Schenkungsteuer, Ärger mit dem Finanzamt oder familiären Konflikten führen. Wir zeigen Ihnen die 10 häufigsten Fehler beim Schenken – und worauf Sie achten sollten

1. „Das war doch nur ein Geschenk" – Schenkungen nicht melden

Einer der größten Irrtümer: Private Schenkungen müssen nicht gemeldet werden. Doch genau das ist falsch.

Jede Schenkung ist meldepflichtig, auch wenn keine Steuer anfällt (§ 30 ErbStG).

Typisches Beispiel: Ein Bruder schenkt seiner Schwester 40.000 €. ➡ Meldepflichtig – auch ohne Steuer.

Folge: Wer nicht meldet, riskiert Steuernachzahlungen und Strafzinsen.

2. Freibeträge falsch einschätzen

Viele gehen davon aus, dass alles bis 400.000 € steuerfrei ist. Das gilt aber nur für Kinder – und nur alle 10 Jahre.

Typisches Beispiel: Ein Vater schenkt seiner Tochter 300.000 € und drei Jahre später weitere 200.000 €. ➡ 100.000 € sind steuerpflichtig.

Tipp: Frühzeitig planen und die 10-Jahres-Frist im Blick behalten.

3. Die 10-Jahres-Regel ignorieren

Das Finanzamt addiert alle Schenkungen innerhalb von 10 Jahren zusammen (§ 14 ErbStG).

Typisches Beispiel: Mehrere kleinere Geldgeschenke „über die Jahre verteilt". ➡ Werden zusammengerechnet – Überraschung bei der Steuer.

4. Zinslose Darlehen vergessen

Ein zinsloses oder zu niedrig verzinstes Darlehen gilt steuerlich teilweise als Schenkung.

Typisches Beispiel: Eltern leihen ihrem Sohn 300.000 € für ein Haus – ohne Zinsen. ➡ Der Zinsvorteil ist schenkungsteuerpflichtig.

5. Immobilien falsch bewerten

Der Marktwert ist nicht der steuerliche Wert. Das Finanzamt rechnet nach dem Bewertungsgesetz (BewG).

Typisches Beispiel: Haus „gefühlt" 500.000 € wert. Finanzamt setzt 650.000 € an. ➡ Freibetrag plötzlich überschritten.

6. Nießbrauch falsch oder gar nicht nutzen

Viele übertragen Immobilien vollständig – und verlieren:

  • Mieteinnahmen
  • Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

Typisches Beispiel: Eltern schenken Mietshaus ohne Nießbrauch. ➡ Hoher steuerlicher Wert ➡ Keine laufenden Einnahmen mehr

Tipp: Mit Nießbrauch lässt sich der steuerpflichtige Wert deutlich senken.

7. Unternehmensschenkungen ohne Planung

Unternehmensanteile lassen sich oft zu 85 % oder sogar 100 % steuerfrei übertragen – aber nur mit Planung.

Typisches Beispiel: Unternehmensanteile werden ohne Prüfung der Verschonungsregeln verschenkt. ➡ Sechsstellige Steuer, die vermeidbar gewesen wäre.

8. Rückforderungsrechte falsch gestalten

Zu viele oder zu starke Rückforderungsrechte können dazu führen, dass das Finanzamt die Schenkung nicht anerkennt.

Typisches Beispiel: Schenkung mit jederzeitiger Rückforderung. ➡ Finanzamt sieht keinen echten Vermögensübergang.

9. Schenkungen innerhalb der Familie nicht dokumentieren

„Wir wissen doch alle, was gemeint war" – leider nicht für das Finanzamt.

Typisches Beispiel: Geldüberweisung ohne Vertrag oder Verwendungszweck. ➡ Diskussion, ob es ein Darlehen oder eine Schenkung war.

Tipp: Klare Verträge vermeiden spätere Streitigkeiten.

10. Schenken ohne Gesamtstrategie

Der größte Fehler: Einzelentscheidungen ohne Gesamtplan.

Typisches Beispiel: Heute Geld schenken, morgen Immobilie, übermorgen Unternehmensanteile – ohne Abstimmung. ➡ Freibeträge werden schlecht genutzt ➡ Steuerbelastung steigt unnötig

Fazit: Schenken will geplant sein

Schenkungen sind eines der mächtigsten Instrumente der Vermögensübertragung – aber nur, wenn sie richtig umgesetzt werden.

Wer frühzeitig plant, Freibeträge nutzt und typische Fehler vermeidet, kann:

  • hohe Steuern sparen
  • Vermögen gezielt übertragen
  • spätere Streitigkeiten verhindern

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